Keine anonymen Bankschließfächer in Deutschland
Mieter von Bankschließfächern unterliegen der Legitimationsprüfung gemäß § 154 AO. Sie müssen sich mit einem Ausweis legitimieren. Im Todesfall ist die Bank verpflichtet, die Existenz des Bankschließfachs dem Finanzamt zu melden. Über die Nutzung des Schließfachschank wird ein Mietvertrag zwischen Bank und Kunde abgeschlossen. Dieser enthält meist eine Versicherung des Schließfachinhalts, deren Versicherungshöhe mittels einer Zusatzversicherung erweitert werden kann. Die in der jährlichen Pauschalen enthaltene Versicherungssumme ist zumeist nicht sehr hoch.
Der Mieter (oder von ihm hierzu Bevollmächtigte) erhält Zugang zu seinem Schließfach unter Nutzung seines Schlüssels (Codes). Um die notwendige Sicherheit zu erreichen, verfügt auch die Bank über einen Schlüssel (Code). Nur unter Nutzung beider ist ein Zugriff möglich. Am besten ich kaufe mir einfach auf www.schliessfachschrank.de ein eigenes Scließfachschrank.